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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für psychologisch-pädagogische Leistungen und außerschulische Förderprojekte der Hoch-Begabten-Zentrum Rheinland gGmbH (HBZ)

 

  1. Allgemeines
  1. Die AGB gelten für sämtliche psychologisch-pädagogischen Leistungen sowie außerschulische Fördermaßnahmen/Projekte des HBZ. Sie finden keine Anwendung auf schulische Maßnahmen, bei denen das HBZ für den Schulträger tätig wird.
  1. Die AGB regeln die allgemeinen wesentlichen Rechte und Pflichten zwischen der Bildungseinrichtung (HBZ) und
  1. den Klienten der psychologisch-pädagogischen Leistungen bzw. deren Erziehungsberechtigten (Vertragspartner).
  2. den Teilnehmenden an den Förderprojekten/-Kursen (im Folgenden Projekte) bzw. deren Erziehungsberechtigten (Vertragspartner),
  1. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen, Rücktritts- und Kündigungserklärungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem Verbraucher zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, E-Post). Erklärungen des HBZ genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

 

  1. Vertragsschluss
  1. Die Ankündigung von Projekten ist unverbindlich und stellt kein Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
  1. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einem Projekt und ihrer Annahme durch das HBZ zustande. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn das HBZ die Annahme der Anmeldung ausdrücklich in Text- oder Schriftform bestätigt.
  1. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen in den Absätzen (2) bis (4) nicht berührt.

 

  1. Vertragspartner und Teilnehmende
  1. Mit Abschluss des Vertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen dem HBZ und dem Vertragspartner begründet.
  1. Das HBZ darf die Teilnahme an Projekten und die Inanspruchnahme psychologisch-pädagogischen Leistungen von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

 

  1. Entgelt- und Zahlungsbedingungen
  1. Für die Inanspruchnahme psychologisch-pädagogischer Leistungen wird die jeweils geltende Fassung der „Satzung über die Erhebung von Entgelten für psychologisch-pädagogische Leistungen der Hoch-Begabten-Zentrum Rheinland gGmbH“ Bestandteil der AGB.
  1. Die Entgelte für die Teilnahme an einem HBZ-Projekt (z. B. Kurs) sind für den jeweiligen Durchführungszeitraum der HBZ-Website sowie dem Bestätigungsschreiben für den gebuchten Kurs/die gebuchte Leistung zu entnehmen.
  1. Bei Inanspruchnahme bestimmter psychologisch-pädagogischer Leistungen (z. B. Systemisches Coaching, Systemische Familienberatung, u. a.) ist das HBZ berechtigt, Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen zu stellen. Teilrechnungen müssen nicht als solche gekennzeichnet sein. Der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht, dass das HBZ den Auftrag vollständig abgerechnet hat.
  1. Die Entgelte sind sofort nach Rechnungslegung, spätestens bis zu dem in der Rechnung angegebenen Termin zur Zahlung fällig, soweit keine andere Regelung getroffen wurde. Beanstandungen der Rechnungen des HBZ sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen.
  1. Das HBZ behält sich vor, Kostenvorschüsse von Vertragspartnern zu verlangen, deren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland ist.

 

  1. Organisatorisches
  1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Projekt oder Kurs durch eine bestimmte Kursleitung durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn das Projekt mit dem Namen der Kursleitung angekündigt wurde.
  1. Das HBZ ist berechtigt, den Projektort, die Teilnehmerzahl und das Durchführungsdatum aus sachlichem Grund zu ändern. In diesem Fall kann nach Genehmigung durch die Geschäftsführung ein gesondertes Rücktrittsrecht geltend gemacht werden.
  1. Muss eine Projekt- oder Kurseinheit aus vom HBZ nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Kursleitung), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltungseinheit nicht nachgeholt, wird dem Vertragspartner das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet.
  1. An gesetzlichen Feiertagen sowie während Schulferien des Landes NRW finden grundsätzlich keine Projekte oder Kurse statt, sofern das Angebot nicht ausdrücklich als Ferienkurs beworben wird.
  1. Am Durchführungsort des Projekts gilt die jeweilige Hausordnung.
  1. Das Fotografieren, Filmen sowie Tonaufnahmen während der HBZ-Kurse oder -Projekten sind untersagt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Gleiches gilt für Screenshots während Onlinekursen oder Videoübertragungen. Empfangenes Lehrmaterial darf ohne vorherige Anfrage und erfolgter schriftlicher Genehmigung durch das HBZ oder der jeweiligen Kursleitung nicht vervielfältigt oder auf irgendeine Weise wiedergegeben werden.

 

  1. Rücktritt und Widerruf durch das HBZ  / Entgelterstattung
  1. Haben sich für ein Projekt oder einen Kurs zu wenig Teilnehmende angemeldet, kann das HBZ vom Vertrag zurücktreten. In begründeten Einzelfällen kann die Teilnehmerzahl vom HBZ geändert werden. Höhere Kosten entstehen dem Vertragspartner hierdurch nicht.
  1. Das HBZ kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn ein Projekt aus Gründen, die das HBZ nicht zu vertreten hat (z. B. krankheitsbedingter Ausfall einer Kursleitung), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird dem Vertragspartner das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet.
  1. Wird ein in Rechnung gestellter Kostenvorschuss (bei Vertragspartnern, deren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland ist) nicht innerhalb der Fälligkeit entrichtet, kann das HBZ vom Vertrag zurücktreten.
  1. Das HBZ kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:
  1. Gemeinschaftswidriges Verhalten in Kursen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleitung, insbesondere Störung des Informations- bzw. Projektbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
  1. Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung, gegenüber Teilnehmenden oder Beschäftigten des HBZ,
  1. Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, sexuellen Identität, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
  1. Missbrauch des Kurses für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art.
  1. Statt einer Kündigung kann das HBZ eine teilnehmende Person auch von einer Projekteinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch des HBZ wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

 

  1. Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner / Entgelterstattung
  1. Ein Vertragsrücktritt muss schriftlich (Postweg / E-Mail) erfolgen. Dieser hat bis spätestens 21 Tage vor Leistungserbringung des HBZ vorzuliegen. Erfolgt der Vertragsrücktritt acht bis 20 Tage vor Leistungserbringung, werden 50 % des zu entrichtenden Entgelts in Rechnung gestellt. Eine später erfolgte Abmeldung hat eine Entrichtung des gesamten Entgelts zur Folge. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests im Krankheitsfall greift diese Regelung nicht. In jedem Fall ist ein Vertragsrücktritt nur mit schriftlicher Rücktrittbestätigung durch das HBZ wirksam.
  1. Eine Abmeldung bei der Kursleitung oder ein Fernbleiben vom Projekt gilt nicht als Kündigung.
  1. Weist das Projekt oder der Kurs einen Mangel auf, der das Ziel des Projekts nachhaltig zu beeinträchtigen droht, hat der Vertragspartner das HBZ auf den Mangel hinzuweisen und ihm innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Vertragspartner nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
  1. Der Vertragspartner kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme am Projekt wegen organisatorischer Änderungen unzumutbar ist. In diesen Fällen wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum gesamten Projekt geschuldet.
  1. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt. Macht der Vertragspartner von einem ihm zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien auf eigene Kosten zurückzusenden.

 

  1. Teilnahmebescheinigung und Evaluation
  1. Auf Wunsch des Vertragspartners werden Teilnahmebescheinigungen ausgestellt unter den Voraussetzungen, dass
    1. das Entgelt (§ IV)  vollständig bezahlt wurde,
    2. eine Teilnahme im Umfang von mindestens 80% der Gesamtprojektdauer erfolgt ist und
    3. das Projekt bzw. die letzte von mehreren Projekteinheiten nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
  1. Das HBZ ist berechtigt, zur Qualitätssicherung seiner Projekte und psychologisch-pädagogischen Leistungen Befragungen der Teilnehmenden durchzuführen. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und erfolgt anonym.

 

  1. Aufsichtspflicht
  1. Im Rahmen der Teilnahme an den HBZ-Projekten/Kursen/Auswahltreffen/Kennenlernterminen (im Folgenden nur: Projekte) liegt für Minderjährige die Aufsichtspflicht bei der Kursleitung.
  2. Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmende beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem sich der/die Teilnehmende persönlich bei der Kursleitung meldet und endet beim Verabschieden von der Kursleitung.
  1. Toilettengänge finden ohne Aufsicht statt.
  1. Im Rahmen der psychologisch-pädagogischen Leistungen, die in den eigenen Räumlichkeiten des HBZ angeboten werden, sowie bei Veranstaltungen des HBZ, an denen die Minderjährigen in Begleitung ihrer Eltern/Personensorgeberechtigten teilnehmen, obliegt die Aufsichtspflicht den Eltern/Personensorgeberechtigten oder den von diesen Bevollmächtigten.

 

  1. Haftungsbeschränkung
  1. Die Teilnahme an Projekten/Kursen des HBZ erfolgt freiwillig auf eigene Gefahr. Im Rahmen des bei der Unfallkasse NRW bestehenden nachrangigen Unfallversicherungsvertrags sind Teilnehmende an Projekten des HBZ gegen Unfall versichert, soweit die eigene Krankenversicherung der Teilnehmenden nicht eintritt.
  1. Die Haftung des HBZ, mit Ausnahme der Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit des Teilnehmers, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung des HBZ bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf die Höhe eines vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt. Soweit die Haftung des HBZ ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Vertreter sowie eingeschalteten Erfüllungsgehilfen.
  1. Das HBZ haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm im Zusammenhang mit der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen verursachten Schäden unbeschränkt. Soweit die Haftung des HBZ nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für seine Erfüllungsgehilfen.
  1. Für die Beschädigung oder den Verlust von Bekleidung oder anderen Gegenständen, die der Vertragspartner oder eine teilnehmende Person in die Einrichtung oder zum Projektdurchführungsort mitgebracht hat, haftet das HBZ nicht.
  1. Mit Vertragsabschluss gelten die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte/des jeweiligen Durchführungsortes.

 

  1. Schadensersatzansprüche

Schadenersatzansprüche des Vertragspartners oder des Teilnehmenden gegen das HBZ sind ausgeschlossen, außer:

• bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

• wenn das HBZ schuldhaft Rechte des Vertragspartners verletzt, die diesem nach Inhalt und Zweck des Vertrags zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten),

• bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

  1. Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen als Bestandteil dieser AGB (inkl. Angabe des Verantwortlichen, Grundsätzen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, Sicherheitsmaßnahmen, Speicherdauer und Datenlöschung, Erfassung von Zugriffsdaten, Formulare für Kontaktaufnahme, Anfragen und Terminbuchung, E-Mail-Kontakt, Cookies & Reichweitenmessung, Registrierung auf unserer Internetseite, Abonnement unseres Newsletters / Newsletter-Tracking, Datenschutz bei Bewerbungen, Browser Plug-Ins, Google Analytics, Google Maps, IP-Anonymisierung, YouTube, Weitergabe von Daten an Dritte und Drittanbieter, Ihre Rechte als Nutzer / betroffene Person) sind auf unserer Website unter „Datenschutz“ aufgeführt.

 

  1. Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel
  1. Für alle rechtskräftigen Regelungen zwischen dem HBZ und seinem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  1. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
  1. Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Vertragspartnern, deren Wohnsitz nicht in Deutschland ist, ist ebenfalls Brühl.
  1. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung oder deren unwirksamer Teil sind durch eine Reglung zu ersetzen und schriftlich festzuhalten, welche dem mutmaßlichen Willen der Parteien entspricht oder ihm wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

 

Ausgezeichnet

© Hoch-Begabten-Zentrum Rheinland 2017